1.8.08

Stellungnahme: "Rauchverbot"

um den WG-Streit hier jetzt auch öffentlich auszutragen:

Natürlich bin ich als Nichtraucher (abgesehen von Kombination: Kippe - Campari - Sonnenuntergang an der Cote) traurig, dass in absehbarer Zeit in einigen Spelunken (Nachrichtendeutsch: 'Eckkneipen') wieder geraucht wird.

Ich hatte lediglich angemerkt und vertreten, dass die Eingriffe des Staates in den Privatbereich meiner Meinung überhand nehmen. Während sich die wirklichen Verbrechen unserer Gesellschaft (Steuerhinterziehung & massive Korruption) keinen Politikerin Bewegung bringt werden die kleinen Überschreitungen im Alltag mit massiver Härte verfolgt. (unschuldige Radfahrer an jeder Ecke abkassiert, Feiernde unter Generalverdacht gestellt, Rasterfahnung im Handynetz usw)

Diese Eingriffe in die Privatsphäre wird massiv von der Politik vorangetrieben Schäuble, Beckstein u.a arbeiten stark an dem gläsernen Bürger, der nur noch eine Schwimmrichtung kennt. (Speicherung von Verbindungsdaten, Steueridentifikationsnummern, usw)

Mir ging es also weniger um das Rauchverbot, sondern um die generelle Stoßrichtung, die uns nach und nach zu unmündigen Bürgern erzieht. Wahrscheinlich wird demnächst jeder der öffentlich raucht, mit einer Geldstrafe belegt.

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30.7.08

Karlsruhe hat entschieden...

...und die Länder werden wohl nicht genug Rückgrat besitzen, um die mutige Lösung des absoluten Verbots umzusetzen. Wie hier bereits Anfang des Jahres (12. Februar) prophezeit werden die Ausnahmeregelungen das gesetzliche Rauchverbot aushöhlen und zu Fall bringen.

Mit Hilfe der folgenden Interpretation des Urteils (aus SPON) sollten wir bis zum 31. Dezember die Konsequenz, Ehrlichkeit und Ehrenhaftigkeit aller Landesfürsten messen:
"Entscheidet er sich für einen hohen Gesundheitsschutz, kann er ein ausnahmsloses Verbot rechtfertigen. Will er Ausnahmen zulassen, bedeutet dies, dass er von einem geringeren, nur "relativen" Gesundheitsschutz" ausgeht, der mit anderen Grundrechten abgewogen wird. Dabei geht es vor allem um die Berufsfreiheit der Wirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher."
Sprich ein jedes Bundesland das nicht den Schritt zum totalen Entrauchung in Gaststätten geht reduziert die Gesundheitsschutzbelange von Nichtrauchern auf ein "relatives" Niveau - ein Ansatz den ich für unvereinbar mit den Errungenschaften der letzen Jahre im Kampf gegen den blauen Dunst halte.

Nach einer angeregten Diskussion mit flo zu diesem Thema stelle ich hervor, dass die obigen Zeilen meine persönliche und nicht die offizielle Grontoholm-Meinung zu dem Thema darstellt. Kommentare und Folgebeiträge sind gerne gesehen.

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12.2.08

Der kurze Traum vom Nichtrauchen...

Armes Deutschland - von n-tv.de:

In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen mit nur einem Schankraum zunächst weiter geraucht werden. Sie werden vorläufig vom gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen, entschied der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof. Die übrigen Vorschriften des neuen Nichtraucherschutzgesetzes könnten jedoch wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen, die keine Beschäftigten haben, vorübergehend aus. Sie müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können und sich deshalb in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Argumentation der Kneipenbesitzer sei nachvollziehbar, erklärten die Richter. Die Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt hat.


Ich bin mal gespannt wie schnell einige Gaststätten ihren möglichen zweiten Schankraum zum Lagerraum umdeklarieren...

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