12.2.08

Der kurze Traum vom Nichtrauchen...

Armes Deutschland - von n-tv.de:

In Rheinland-Pfalz darf in kleinen Kneipen mit nur einem Schankraum zunächst weiter geraucht werden. Sie werden vorläufig vom gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen, entschied der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof. Die übrigen Vorschriften des neuen Nichtraucherschutzgesetzes könnten jedoch wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen, die keine Beschäftigten haben, vorübergehend aus. Sie müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können und sich deshalb in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Argumentation der Kneipenbesitzer sei nachvollziehbar, erklärten die Richter. Die Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt hat.


Ich bin mal gespannt wie schnell einige Gaststätten ihren möglichen zweiten Schankraum zum Lagerraum umdeklarieren...

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2 Comments:

Blogger flo said...

raucher an die macht!
ich bin offizielles mitglied im raucherei ev!

siehe hamburg & bremen eintrag!

7:55 PM  
Anonymous Anonym said...

blödsinn

2:18 PM  

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