30.7.08

Karlsruhe hat entschieden...

...und die Länder werden wohl nicht genug Rückgrat besitzen, um die mutige Lösung des absoluten Verbots umzusetzen. Wie hier bereits Anfang des Jahres (12. Februar) prophezeit werden die Ausnahmeregelungen das gesetzliche Rauchverbot aushöhlen und zu Fall bringen.

Mit Hilfe der folgenden Interpretation des Urteils (aus SPON) sollten wir bis zum 31. Dezember die Konsequenz, Ehrlichkeit und Ehrenhaftigkeit aller Landesfürsten messen:
"Entscheidet er sich für einen hohen Gesundheitsschutz, kann er ein ausnahmsloses Verbot rechtfertigen. Will er Ausnahmen zulassen, bedeutet dies, dass er von einem geringeren, nur "relativen" Gesundheitsschutz" ausgeht, der mit anderen Grundrechten abgewogen wird. Dabei geht es vor allem um die Berufsfreiheit der Wirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher."
Sprich ein jedes Bundesland das nicht den Schritt zum totalen Entrauchung in Gaststätten geht reduziert die Gesundheitsschutzbelange von Nichtrauchern auf ein "relatives" Niveau - ein Ansatz den ich für unvereinbar mit den Errungenschaften der letzen Jahre im Kampf gegen den blauen Dunst halte.

Nach einer angeregten Diskussion mit flo zu diesem Thema stelle ich hervor, dass die obigen Zeilen meine persönliche und nicht die offizielle Grontoholm-Meinung zu dem Thema darstellt. Kommentare und Folgebeiträge sind gerne gesehen.

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1 Comments:

Anonymous Anonym said...

2-1 für uns Chris! ;-)
der beitrag ist wichtig!

7:43 PM  

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